Wünschen Sie die Anmeldung vor Ort in der Schule, dann bringen Sie bitte den Informationsbrief, das Anmeldeformular (ausgefüllt), die Geburtsurkunde des Kindes sowie den Masernschutznachweis mit. Sollte nur ein Sorgeberechtigter zur Schulanmeldung kommen, so sind eine Vollmacht und die Vorlage der Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Bei alleinigem Sorgerecht muss eine Sorgerechts- oder Negativbescheinigung vorliegen.

Unser Wunsch ist Ihre persönliche Anmeldung, damit wir uns schon kennenlernen können.

Dienstag01.09.20268.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr  
Donnerstag03.09.20268.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr  
Dienstag08.09.20268.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr  

Sie haben auch die Möglichkeit der digitalen Schulanmeldung. Dazu können Sie den folgenden Link nutzen:  

https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Informationen für Schulanfänger – Einschulung Schuljahr 2027/28

AugustAnmeldung aller Schulanfänger (siehe Tabelle 2), auch bei Antrag-stellung bei einem Freien Träger gleichzeitig Terminvergabe für den Vorschulunterricht
September bis JanuarDie ärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder findet im Gesundheitsamt statt. Die Terminvergabe erfolgt online.
ab SeptemberKontaktaufnahme mit den Kindergärten durch die Grundschule
ab Oktober/ NovemberBeginn des Vorschulunterrichtes an der Grundschule Die Terminlisten liegen bei der Anmeldung aus.
November bis JanuarBei Bedarf: Antragstellung und Beantragung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in den Schwerpunkten Lernen, Sprache, sozial- emotionale Entwicklung, Sehen, Hören, GE Voraussetzung dafür ist die Beratung durch die Grundschule.
bis 15. FebruarEinreichung der Anträge auf Beschulung außerhalb des festgelegten Schulbezirks durch die Sorgeberechtigten /lt. Sächs. SchulG §25 Abs. 5
bis 28. Februar 2027Anmeldeschluss bei vorzeitiger Einschulung
28.05.2027Zustellung des Aufnahmebescheides an der Grundschule im gemeinsamen Schulbezirk. Die Aufnahmekriterien der Schule sind bei der Anmeldung zur Kenntnis zu nehmen (Aushang)!
15.06.2027 18.00 Uhr0. Elternabend – Informationen zum Schulanfang (Eine schriftliche Einladung erfolgt)
Welche Kinder sind schulpflichtig?Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden mit Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September ihr 6. Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden. (SächsSchulG §27)
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. (SächsSchulG §27) Die Anmeldung muss bis zum 28. Februar des folgenden Kalenderjahres vorgenommen werden. (SOGS §3)
Samstag, 21. August 2027Schulanfang